Informationen zu den Insolvenzverfahren:
SD Performance Management AG
Aktuelle Gläubigerinformation zur Schlussverteilung (im PDF-Format)
SD Performance Management AG
SD Global Equity Management AG
Dynamic Investments S.A.

Das Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht - hat mit Beschlüssen vom 16.07.2004 (im PDF-Format) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der oben genannten Gesellschaften angeordnet.
Mit Beschlüssen vom 24.05.2005 hat das Amtsgericht die Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Global Equity AG & Co. KG und der SD Performance Management AG (jeweils im PDF-Format) eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Manuel Sack zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzantrag über das Vermögen der SD Global Equity Management AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 11.07.2005, der Insolvenzantrag über das Vermögen der SD Beteiligungstreuhand GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 20.07.2007 und der Insolvenzantrag über das Vermögen der Dynamic Investments S.A. mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 17.06.2008 mangels Masse abgewiesen worden.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SD Global Equity AG & Co. KG hat der Insolvenzverwalter bereits die Schlussverteilung durchgeführt. Die Höhe der in diesem Verfahren ausgezahlten Quote beläuft sich einschließlich der in 2007 durchgeführten Abschlagsverteilung auf 19,15 % des zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Betrages.
Auf bestrittene Forderungen wurden keine Zahlungen geleistet.
Diese Informationen sind durch eine persönliche PIN geschützt, da das Insolvenzverfahren nicht öffentlich ist. Ihre PIN finden Sie auf Seite 3 des Ihnen zugesendeten Anschreibens zur Forderungsanmeldung.
Zugang zum Verfahren im Gläubigerinformationssystem (GIS)
Sollten Sie über das Schreiben nicht mehr verfügen, können Sie die PIN auch online erhalten. Beachten Sie dabei bitte die Schrittfolge, die Ihnen nachfolgend zur Verfügung steht:
Hinweise zur Online-Registrierung (im PDF-Format)
Info S&D de Geneva (im PDF-Format)
Sie benötigen den Adobe Reader ab Version 5.0, um die hinterlegten Informationsschreiben und Beschlüsse betrachten und ausdrucken zu können. Den Adobe Reader erhalten Sie, wenn Sie auf den folgenden Link klicken:
Adobe Reader herunterladen